„Stinkefinger-Bild“ im „SZ Magazin“ wirft Fragen zum Zitatrecht an Bildern auf
Peer Steinbrücks Mittelfinger hat im vergangenen Wahlkampf einige Bekanntheit erreicht. Der Fotograf des „Stinkefinger-Bildes“ fordert nun eine urheberrechtskonforme Nutzung des Bildes. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen z. B. in Form eines Bildzitates möglich.